Wir begleiten Sie in Ihrem Weg zur mentalen Gesundheit.
Wählen Sie zunächst Ihren Kostenträger:

Gesetzliche Krankenkasse
Gesetzlich Versicherte können in der Regel nur eine Behandlung bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung ersuchen. Die Wartezeit für eine Behandlung beträgt dabei im Durchschnitt fünf Monate.
Diese lange Wartezeit ergibt sich nicht daraus, dass es generell zu wenig Psychotherapeuten gibt, sondern die Kassenzulassungen begrenzt sind.
Dabei haben Sie einen gesetzlichen Anspruch eine Psychotherapie zeitnah zu beginnen, wenn bei Ihnen psychotherapeutischer Behandlungsbedarf besteht.
Die Klärung darüber, ob Sie einen psychotherapeutischen Behandlungsbedarf haben und dieser zeitnah angegangen werden sollte, klärt sich in dem gesetzlich verankerten psychotherapeutischen Erstgespräch.
Wenn bei diesem Termin festgestellt wird, dass Sie eine Indikation haben, aber keinen zeitnahen Termin bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung bekommen, begleiten wir Sie bei dem Vorgehen, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie auch bei einem unserer Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung übernimmt.
Nach Zusage durch Ihrer Krankenkasse beginnt bei uns Ihre Behandlung dann innerhalb von 14 Tagen.
Unsere Psychologischen Psychotherapeuten sind approbiert und in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg eingetragen. Dadurch haben sie die gleichen fachlichen Qualifikationen wie Psychotherapeuten mit Kassenzulassung.
Folgende Schritte bitten wir Sie in dieser Reihenfolge anzugehen:

1. Schritt
Termin für ein Erstgespräch vereinbaren
- Unter der Telefonnummer der Terminservicestelle 116 117 erhalten Sie nach Angabe Ihrer Postleitzahl und Versichertennummer einen Termin für ein Erstgespräch.
- Folgen Sie den Informationen der Sachbearbeiter. Diese werden Ihnen mitteilen, dass Sie den Termin noch selbstständig bestätigen müssen.
- Alternativ auch möglich unter www.eterminservice.de/terminservice.
Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung
Telefonnummer: 116 117
Mo. bis Fr.: 08:00 bis 18:00 Uhr
Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung
Telefonnummer: (040) 55 55 02 00
Mo. bis Fr.: 09:00 bis 13:00 Uhr
Do.: 15:00 bis 17:00 Uhr

2. Schritt
Termin eines Erstgespräches wahrnehmen
- Dieser Termin findet einmalig statt.
- Er dient einer ersten Diagnostik und Abklärung des Therapiebedarfs.
- Wir empfehlen: Wenn Sie bei dem Termin die Möglichkeit bekommen, zukünftig eine Psychotherapie vor Ort beginnen zu können, nehmen Sie den Therapieplatz bitte an.
- Wichtig: Sie bekommen zum Ende des Termins eine Bescheinigung: Das sogenannte PTV 11 Formblatt (=Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunde). Die Erstgespräch-Therapeuten wissen wie dies auszufüllen ist - erinnern Sie ggf. nur gerne daran, dass das Feld "zeitnah erforderlich" angekreuzt werden sollte, da dies Ihren Zugang zu einem Psychotherapieplatz verbessert.

3. Schritt
Das im 2. Schritt erhaltene PTV 11 Formblatt entscheidet über den weiteren Verlauf:
Wenn der Sprechstunden-Therapeut auf dem PTV 11 Formblatt das Feld "ambulante Psychotherapie" angekreuzt und keinen sogenannten Dringlichkeitscode mit aufklebt hat, dann:
Senden Sie uns bitte das PTV 11 Formblatt an kontakt@ptv-hamburg.de.
Wir prüfen dann umgehend Ihre Unterlagen und setzen uns direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Anschließend informieren wir Sie über den aktuellen Sachstand und erläutern das weitere Vorgehen.
Wenn der Sprechstunden-Therapeut auf dem PTV 11 Formblatt das Feld "ambulante Psychotherapie" angekreuzt und einen sogenannten Dringlichkeitscode mit aufklebt hat, dann:
Kontaktieren Sie bitte erneut die 116 117 und teilen der Terminservicestelle mit, dass Sie einen Dringlichkeitscode für probatorische Sitzungen* haben.
*Probatorische Sitzungen = Bis zu vier Probesitzungen mit anschließender Therapie.
Sollte Ihnen keine Behandlung innerhalb von vier Wochen ermöglicht werden, dann:
Senden Sie uns bitte das PTV 11 Formblatt an kontakt@ptv-hamburg.de.
Wir prüfen dann umgehend Ihre Unterlagen und setzen uns direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Anschließend informieren wir Sie über den aktuellen Sachstand und erläutern das weitere Vorgehen.
Wenn der Sprechstunden-Therapeut auf dem PTV 11 Formblatt das Feld "ambulante Psychotherapeutische Akutbehandlung" angekreuzt hat, dann:
Kontaktieren Sie bitte die Terminservicestelle unter 116 117 und teilen dieser mit, dass Sie einen Dringlichkeitscode für eine Akutbehandlung* haben.
*Akutbehandlung = Schnelle Interventionen bei akuten Krisen.
Sollte Ihnen keine Behandlung innerhalb von vier Wochen ermöglicht werden, dann:
Senden Sie uns bitte das PTV 11 Formblatt an kontakt@ptv-hamburg.de.
Wir prüfen dann umgehend Ihre Unterlagen und setzen uns direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Anschließend informieren wir Sie über den aktuellen Sachstand und erläutern das weitere Vorgehen.
Weiterer Verlauf
Nach unserer Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse kann Ihnen ggf. ein Therapieplatz direkt durch Ihre Krankenkasse vermittelt werden. Falls nicht, setzen wir uns weiter für Ihren Zugang zur mentalen Gesundheit ein und unterstützen Sie dabei, dass Ihre Krankenkasse die Kosten einer Psychotherapie bei unseren Therapeuten trägt.
Ihre Krankenkasse wird dafür ggf. Nachweise fordern. Welche Nachweise dies in Ihrem Einzelfall sind, erläutern wir Ihnen, sobald dies erforderlich ist. Für einen groben Überblick vorab hier schon einige Informationen:
- Telefonprotokoll: Nachweis darüber, dass Sie Therapeuten mit Kassenzulassung kontaktiert haben, diese Ihnen aber keinen Therapieplatz anbieten konnten. Sie erhalten - falls Ihre Krankenkasse uns mitteilt, dass ein Telefonprotokoll gefordert wird - von uns eine Vorlage.
- Konsiliarbericht: Ihr Hausarzt / ein Arzt oder Psychiater kann diesen ausstellen. Der Konsiliarbericht ist eine kurze Information über die erhobenen Befunde und den Bedarf zur Durchführung einer Psychotherapie. Er dient insbesondere dem Ausschluss somatischer (also körperlicher) Ursachen. - Falls Ihre Krankenkasse uns mitteilt, dass ein Konsiliarbericht schon vor der Therapie gefordert wird, erhalten Sie von uns einen Vordruck zum Ausfüllen durch Ihren Hausarzt / einen Arzt oder Psychiater.
- Notwendigkeitsbescheinigung: Ihr Hausarzt / Arzt oder Psychiater kann diese ausstellen. Die Notwendigkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung, dass Sie einen Behandlungsbedarf haben. Inhaltlich ähnelt dies dem PTV 11 Formblatt.

Private Krankenversicherung
Wenn Sie privat krankenversichert sind, beginnt Ihre Psychotherapie innerhalb von 14 Tagen bei uns. Wir empfehlen, vor Ihrer ersten Sitzung in den abgeschlossenen Tarif Ihrer privaten Krankenversicherung zu schauen oder Rücksprache zu halten. Hintergrund ist, dass die Tarife der privaten Krankenversicherungen individuell sind. Informationen die Sie vor Ihrer ersten Sitzung in Erfahrung bringen sollten:
• Wie viele Sitzungen stehen Ihnen jährlich zu?
• Erstattet Ihnen die private Krankenversicherung die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP)? Wenn Sie wünschen, übernehmen wir diese Abklärung direkt mit Ihrer Krankenversicherung.
Sprechen Sie uns gerne an.

Selbstzahler
Wenn Sie Ihre Psychotherapie bei uns selbst zahlen möchten, beginnt Ihre Psychotherapie innerhalb von 14 Tagen bei uns.
Ihre Vorteile als Selbstzahler:
• Freie Wahl über die Dauer der Therapie und in welchen Zeitabständen Sitzungen stattfinden sollen.
• Keine bürokratischen Hürden mit Krankenversicherungen.
• Keine späteren Nachteile bei der Berufswahl oder beim Wechsel der Krankenversicherung oder Zusatzversicherung.
• Durch eine Kooperation mit einem Abrechnungsdienstleister besteht optional die Möglichkeit, die Kosten in Raten zu zahlen. – Sprechen Sie uns gerne an.
Die Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Daraus ergibt sich ein Honorar von 100,55€ für eine Einzelsitzung von 50 Minuten.

Beihilfe
Wenn Sie beihilfeberechtigt und privat krankenversichert sind, beginnt Ihre Psychotherapie innerhalb von 14 Tagen bei uns.
Wir empfehlen, vor Ihrer ersten Sitzung in den abgeschlossenen Tarif Ihrer privaten Krankenversicherung zu schauen oder Rücksprache zu halten, da die Tarife der privaten Krankenversicherungen individuell sind. Außerdem empfiehlt sich ein Kontakt mit Ihrer Beihilfestelle um zu prüfen, zu welchem Anteil diese sich die Kosten der Psychotherapie mit Ihrer privaten Krankenversicherung teilt. Üblich sind dabei Regelungen wie 50% / 50% oder 70% / 30%.
Informationen die Sie vor Ihrer ersten Sitzung in Erfahrung bringen sollten:
• Erstattet Ihnen die private Krankenversicherung und die Beihilfe die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP)?
• Wie teilen sich Ihre private Krankenversicherung und Ihre Beihilfe die Kosten?
• Wie viele Sitzungen stehen Ihnen jährlich zu?
Wenn Sie wünschen, übernehmen wir diese Abklärung direkt mit Ihrer Krankenversicherung und Ihrer Beihilfestelle. Sprechen Sie uns gerne an.

Heilfürsorge
Als Soldat*in der Bundeswehr beginnt Ihre Psychotherapie nach der Einholung einer Kostenübernahmeerklärung bei Ihrem Truppenarzt innerhalb von 14 Tagen bei uns.
Die Kosten Ihrer Psychotherapie bei uns werden in voller Höhe durch die Heilfürsorge getragen. Dafür benötigen Sie vor Ihrer ersten Sitzung eine Kostenübernahmeerklärung. Ihr Truppenarzt kann Ihnen diese ausstellen.
Wichtig: Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Truppenarzt das richtige Formblatt ausstellt, da es für die ambulante Psychotherapie unterschiedliche Formblätter gibt. Im Titel muss Kostenübernahmeerklärung stehen.
Unterstützen Sie Ihren Truppenarzt gerne bei dem korrekten Ausfüllen des Formblattes.

HIER können Sie das Formblatt als Muster mit einer Ausfüllhilfe einsehen.
Senden Sie uns bitte die Kostenübernahmeerklärung als Scan oder Foto per Email an kontakt@ptv-hamburg.de zu, damit wir das Formblatt vor Ihrer ersten Sitzung auf Richtigkeit überprüfen können.

Gesetzliche Krankenkasse
Gesetzlich Versicherte können in der Regel nur eine Behandlung bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung ersuchen. Die Wartezeit für eine Behandlung beträgt dabei im Durchschnitt fünf Monate.
Diese lange Wartezeit ergibt sich nicht daraus, dass es generell zu wenig Psychotherapeuten gibt, sondern die Kassenzulassungen begrenzt sind.
Dabei haben Sie einen gesetzlichen Anspruch eine Psychotherapie zeitnah zu beginnen, wenn bei Ihnen psychotherapeutischer Behandlungsbedarf besteht.
Die Klärung darüber, ob Sie einen psychotherapeutischen Behandlungsbedarf haben und dieser zeitnah angegangen werden sollte, klärt sich in der gesetzlich verankerten psychotherapeutischen Sprechstunde. – Wenn bei diesem Termin festgestellt wird, dass Sie eine Indikation haben, aber keinen zeitnahen Termin bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung bekommen, begleiten wir Sie bei dem Vorgehen, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie auch bei einem unserer Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung übernimmt.
Nach Zusage durch Ihrer Krankenkasse beginnt bei uns Ihre Behandlung dann innerhalb von 14 Tagen.
Unsere Psychologischen Psychotherapeuten sind approbiert und in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg eingetragen. Dadurch haben sie die gleichen fachlichen Qualifikationen wie Psychotherapeuten mit Kassenzulassung.
Folgende Schritte bitten wir Sie in dieser Reihenfolge anzugehen:

1. Schritt
Termin in einer psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbaren
- Unter der Nummer der Terminservicestelle (040) 55 55 02 00 erhalten Sie nach Angabe Ihrer Postleitzahl und Versichertennummer einen für eine Sprechstunde.
- Folgen Sie den Informationen der Sachbearbeiter. Diese werden Ihnen mitteilen, dass Sie den Termin noch selbstständig bestätigen müssen.
Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung
Telefonnummer:
(040) 55 55 02 00
Mo. bis Fr.:
09:00 bis 13:00 Uhr
Do.:
15:00 bis 17:00 Uhr

2. Schritt
Termin einer psychotherapeutischen Sprechstunde wahrnehmen
- Der Termin der Sprechstunde findet einmalig statt.
- Er dient einer ersten Diagnostik und Abklärung des Therapiebedarfs.
- Wir empfehlen: Wenn Sie bei dem Termin die Möglichkeit bekommen, zukünftig eine Psychotherapie vor Ort beginnen zu können, nehmen Sie den Therapieplatz bitte an.
- Wichtig: Sie bekommen zum Ende des Termins eine Bescheinigung: Das sogenannte PTV 11 Formblatt (=Individuelle Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapeutischen Sprechstunde). Die Sprechstunden-Therapeuten wissen wie dies auszufüllen ist - erinnern Sie ggf. nur gerne daran, dass das Feld "zeitnah erforderlich" angekreuzt werden sollte, da dies Ihren Zugang zu einem Psychotherapieplatz verbessert.

3. Schritt
Das im 2. Schritt erhaltene PTV 11 Formblatt entscheidet über den weiteren Verlauf:
Wenn der Sprechstunden-Therapeut auf dem PTV 11 Formblatt das Feld "ambulante Psychotherapie" angekreuzt und keinen sogenannten Dringlichkeitscode mit aufklebt hat, dann:
Senden Sie uns bitter das PTV 11 Formblatt per Post zu und legen Sie bitte Ihre Rufnummer und Mailadresse bei:
Psychotherapieverbund Hamburg
Stichwort: PTV11
Stadthausbrücke 1-3
20355 Hamburg
Wir prüfen dann umgehend Ihre Unterlagen und setzen uns direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Anschließend informieren wir Sie über den aktuellen Sachstand und erläutern das weitere Vorgehen.
Wenn der Sprechstunden-Therapeut auf dem PTV 11 Formblatt das Feld "ambulante Psychotherapie" angekreuzt und einen sogenannten Dringlichkeitscode mit aufklebt hat, dann:
Kontaktieren Sie bitte die Terminservicestelle unter (040) 55 55 02 00 und teilen dieser mit, dass Sie einen Dringlichkeitscode für probatorische Sitzungen* haben.
*Probatorische Sitzungen = Bis zu vier Probesitzungen mit anschließender Therapie.
Sollte Ihnen keine Behandlung innerhalb von vier Wochen ermöglicht werden, dann:
Senden Sie uns bitte das PTV 11 Formblatt per Post zu und legen Sie bitte Ihre Rufnummer und Mailadresse bei:
Psychotherapieverbund Hamburg
Stichwort: PTV11
Stadthausbrücke 1-3
20355 Hamburg
Wir prüfen dann umgehend Ihre Unterlagen und setzen uns direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Anschließend informieren wir Sie über den aktuellen Sachstand und erläutern das weitere Vorgehen.
Wenn der Sprechstunden-Therapeut auf dem PTV 11 Formblatt das Feld "ambulante Psychotherapeutische Akutbehandlung" angekreuzt hat, dann:
Kontaktieren Sie bitte die Terminservicestelle unter (040) 55 55 02 00 und teilen dieser mit, dass Sie einen Dringlichkeitscode für eine Akutbehandlung haben.
*Akutbehandlung = Schnelle Interventionen bei akuten Krisen.
Sollte Ihnen keine Behandlung innerhalb von vier Wochen ermöglicht werden, dann:
Senden Sie uns bitte das PTV 11 Formblatt per Post zu und legen Sie bitte Ihre Rufnummer und Mailadresse bei:
Psychotherapieverbund Hamburg
Stichwort: PTV11
Stadthausbrücke 1-3
20355 Hamburg
Wir prüfen dann umgehend Ihre Unterlagen und setzen uns direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Anschließend informieren wir Sie über den aktuellen Sachstand und erläutern das weitere Vorgehen.
Weiterer Verlauf
Nach unserer Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse kann Ihnen ggf. ein Therapieplatz direkt durch Ihre Krankenkasse vermittelt werden. Falls nicht, setzen wir uns weiter für Ihren Zugang zur mentalen Gesundheit ein und unterstützen Sie dabei, dass Ihre Krankenkasse die Kosten einer Psychotherapie bei unseren Therapeuten trägt.
Ihre Krankenkasse wird dafür ggf. Nachweise fordern. Welche Nachweise dies in Ihrem Einzelfall sind, erläutern wir Ihnen, sobald dies erforderlich ist. Für einen groben Überblick vorab hier schon einige Informationen:
- Telefonprotokoll: Nachweis darüber, dass Sie Therapeuten mit Kassenzulassung kontaktiert haben, diese Ihnen aber keinen Therapieplatz anbieten konnten. Sie erhalten - falls Ihre Krankenkasse uns mitteilt, dass ein Telefonprotokoll gefordert wird - von uns eine Vorlage.
- Konsiliarbericht: Ihr Hausarzt / ein Arzt oder Psychiater kann diesen ausstellen. Der Konsiliarbericht ist eine kurze Information über die erhobenen Befunde und den Bedarf zur Durchführung einer Psychotherapie. Er dient insbesondere dem Ausschluss somatischer (also körperlicher) Ursachen. - Falls Ihre Krankenkasse uns mitteilt, dass ein Konsiliarbericht schon vor der Therapie gefordert wird, erhalten Sie von uns einen Vordruck zum Ausfüllen durch Ihren Hausarzt / einen Arzt oder Psychiater.
- Notwendigkeitsbescheinigung: Ihr Hausarzt / Arzt oder Psychiater kann diese ausstellen. Die Notwendigkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung, dass Sie einen Behandlungsbedarf haben. Inhaltlich ähnelt dies dem PTV 11 Formblatt.

Private Krankenversicherung
Wenn Sie privat krankenversichert sind, beginnt Ihre Psychotherapie innerhalb von 14 Tagen bei uns. Wir empfehlen, vor Ihrer ersten Sitzung in den abgeschlossenen Tarif Ihrer privaten Krankenversicherung zu schauen oder Rücksprache zu halten. Hintergrund ist, dass die Tarife der privaten Krankenversicherungen individuell sind. Informationen die Sie vor Ihrer ersten Sitzung in Erfahrung bringen sollten:
• Wie viele Sitzungen stehen Ihnen jährlich zu?
• Erstattet Ihnen die private Krankenversicherung die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP)? Wenn Sie wünschen, übernehmen wir diese Abklärung direkt mit Ihrer Krankenversicherung.
Sprechen Sie uns gerne an.

Selbstzahler
Wenn Sie Ihre Psychotherapie bei uns selbst zahlen möchten, beginnt Ihre Psychotherapie innerhalb von 14 Tagen bei uns.
Ihre Vorteile als Selbstzahler:
• Freie Wahl über die Dauer der Therapie und in welchen Zeitabständen Sitzungen stattfinden sollen.
• Keine bürokratischen Hürden mit Krankenversicherungen.
• Keine späteren Nachteile bei der Berufswahl oder beim Wechsel der Krankenversicherung oder Zusatzversicherung.
• Durch eine Kooperation mit einem Abrechnungsdienstleister besteht optional die Möglichkeit, die Kosten in Raten zu zahlen. – Sprechen Sie uns gerne an.
Die Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Daraus ergibt sich ein Honorar von 100,55€ für eine Einzelsitzung von 50 Minuten.

Beihilfe
Wenn Sie beihilfeberechtigt und privat krankenversichert sind, beginnt Ihre Psychotherapie innerhalb von 14 Tagen bei uns.
Wir empfehlen, vor Ihrer ersten Sitzung in den abgeschlossenen Tarif Ihrer privaten Krankenversicherung zu schauen oder Rücksprache zu halten, da die Tarife der privaten Krankenversicherungen individuell sind. Außerdem empfiehlt sich ein Kontakt mit Ihrer Beihilfestelle um zu prüfen, zu welchem Anteil diese sich die Kosten der Psychotherapie mit Ihrer privaten Krankenversicherung teilt. Üblich sind dabei Regelungen wie 50% / 50% oder 70% / 30%.
Informationen die Sie vor Ihrer ersten Sitzung in Erfahrung bringen sollten:
• Erstattet Ihnen die private Krankenversicherung und die Beihilfe die Kosten nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP)?
• Wie teilen sich Ihre private Krankenversicherung und Ihre Beihilfe die Kosten?
• Wie viele Sitzungen stehen Ihnen jährlich zu?
Wenn Sie wünschen, übernehmen wir diese Abklärung direkt mit Ihrer Krankenversicherung und Ihrer Beihilfestelle. Sprechen Sie uns gerne an.

Heilfürsorge
Als Soldat*in der Bundeswehr beginnt Ihre Psychotherapie nach der Einholung einer Kostenübernahmeerklärung bei Ihrem Truppenarzt innerhalb von 14 Tagen bei uns.
Die Kosten Ihrer Psychotherapie bei uns werden in voller Höhe durch die Heilfürsorge getragen. Dafür benötigen Sie vor Ihrer ersten Sitzung eine Kostenübernahmeerklärung. Ihr Truppenarzt kann Ihnen diese ausstellen.
Wichtig: Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Truppenarzt das richtige Formblatt ausstellt, da es für die ambulante Psychotherapie unterschiedliche Formblätter gibt. Im Titel muss Kostenübernahmeerklärung stehen.
Unterstützen Sie Ihren Truppenarzt gerne bei dem korrekten Ausfüllen des Formblattes.

HIER können Sie das Formblatt als Muster mit einer Ausfüllhilfe einsehen.
Senden Sie uns bitte die Kostenübernahmeerklärung als Scan oder Foto per Email an kontakt@ptv-hamburg.de zu, damit wir das Formblatt vor Ihrer ersten Sitzung auf Richtigkeit überprüfen können.
Wir sind für Sie da - vor, während und auch nach der Therapie.
Sie haben Fragen zur Behandlung?
Wir wissen, dass die Motive für eine Psychotherapie und die Wege diese angehen zu können individuell sind. Unser geschultes Team ist deshalb gerne Ihr Ansprechpartner und geht auf Ihre Fragen ein.

Informieren Sie sich hier zum Thema Psychotherapie:
